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Allgemeine Geschäftsbedingungen – LichtBringen
Rechtliche Grundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Transparenz, Fairness und rechtliche Sicherheit – unsere AGB für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Dienstleistungen der LichtBringen e.V. (nachfolgend „LichtBringen“ oder „wir“ genannt) gegenüber seinen Begünstigten, Partnern und sonstigen Vertragspartnern.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Vertragspartner werden nicht anerkannt, es sei denn, LichtBringen hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Art und Umfang der Leistungen

LichtBringen ist eine gemeinnützige Organisation, die sich zum Ziel gesetzt hat, Menschen, Familien und Unternehmen durch verantwortungsvolle Finanzierungslösungen, Finanzbildung und soziale Begleitung zu unterstützen.

Die konkreten Leistungen umfassen insbesondere:

Die genauen Leistungsinhalte und Konditionen ergeben sich aus den jeweiligen individuellen Vereinbarungen mit den Begünstigten.

§ 3 Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen LichtBringen und dem Begünstigten kommt durch folgende Schritte zustande:

Mit der Annahme des Angebots kommt der Vertrag zustande. LichtBringen behält sich vor, Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Finanzielle Unterstützung

4.1 Darlehen und Mikrofinanzierungen

Bei der Vergabe von Darlehen und Mikrofinanzierungen gelten die im Einzelfall vereinbarten Konditionen. Die Höhe des Darlehens, die Laufzeit, die Zinshöhe und die Rückzahlungsmodalitäten werden vertraglich festgelegt.

Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten, die auf die individuelle finanzielle Situation des Begünstigten abgestimmt werden.

4.2 Zuschüsse

Zuschüsse werden nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt und sind in der Regel zweckgebunden. Die Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.

4.3 Zinsen und Gebühren

LichtBringen erhebt bei Darlehen marktübliche und sozialverträgliche Zinsen. Eine Bearbeitungsgebühr wird grundsätzlich nicht erhoben. Eventuell anfallende Verwaltungskosten werden vor Vertragsschluss transparent kommuniziert.

§ 5 Pflichten des Begünstigten

Der Begünstigte verpflichtet sich:

§ 6 Begleitung und Beratung

LichtBringen bietet den Begünstigten eine kontinuierliche Begleitung während der gesamten Vertragslaufzeit an. Diese umfasst:

Die Teilnahme an der Begleitung ist für den Begünstigten kostenfrei, jedoch wird eine aktive Kooperation erwartet.

§ 7 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

Der Begünstigte erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung und der Begleitung einverstanden.

§ 8 Widerrufsrecht

Dem Begünstigten steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist eine schriftliche Erklärung an LichtBringen erforderlich.

Bei einem wirksamen Widerruf sind die bereits empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren.

§ 9 Haftung

LichtBringen haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet LichtBringen nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige mittelbare Schäden wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Bei Darlehen endet der Vertrag mit der vollständigen Tilgung des Darlehens.

Bei Zuschüssen und Förderungen endet der Vertrag mit der Zweckerfüllung oder nach Ablauf der festgelegten Laufzeit.

Eine vorzeitige Kündigung ist aus wichtigem Grund möglich, insbesondere bei:

§ 11 Streitbeilegung

LichtBringen ist bestrebt, eventuelle Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich zu klären. Bei Streitigkeiten ist der Rechtsweg zum zuständigen Gericht am Sitz von LichtBringen (Berlin) eröffnet.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: Juni 2026 – Diese AGB entsprechen den Anforderungen einer gemeinnützigen Organisation und dienen der rechtssicheren und transparenten Zusammenarbeit. Für individuelle Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.